Allgemeine Geschäftsbedingungen für die OWLmobil App einschließlich Erwerb von elektronischen Tickets

(Stand 03/2024)

Hier können Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterladen.

Präambel

OWL Verkehr GmbH (nachfolgend „OWL V“) betreibt die OWLmobil App (nachfolgend „App“). Über die App bietet die OWL V verschiedene Nutzungsmöglichkeiten an, insbesondere den Erwerb elektronischer Tickets und e-Tickets von der Transdev Ostwestfalen GmbH (nachfolgend „Transdev“). Der Erwerb von elektronischen Tickets und e-Tickets ist nur mit vorheriger Registrierung möglich. Dazu muss sich die Kundin/ der Kunde in der App ein Nutzerkonto einrichten. Für die einzelnen Funktionen der App, die Registrierung und die Vertragsabwicklung bei Erwerb eines elektronischen Tickets und e-Tickets ist die OWL V verantwortlich. Die Transdev hat grundsätzlich keine Zugriffe auf die App und den darin verarbeiteten personenbezogenen Daten. Aus rechtlichen Gründen ist die Transdev als Verkehrsunternehmen allerdings Vertragspartner beim Erwerb eines elektronischen Tickets und eines e-Tickets. In den nachfolgenden Bedingungen werden diese unterschiedlichen Verantwortlichkeiten entsprechend kenntlich gemacht. Weitere für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung der App gelten die Datenschutzhinweise (https://owl-mobil.teutoowl.de/datenschutz / ).

1.1 Die Vertragspartner für den Download der App und die Registrierung als vorvertragliche Maßnahme zum Erwerb elektronischer Tickets sind die Kundin/ der Kunde und die OWL V.

1.2. Die Vertragspartner beim Erwerb elektronischer Tickets und eTickets über die App sind die Kundin/ der Kunde und die Transdev. Im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung ist die Transdev berechtigt Dritte zu beauftragten.

1.3. Die OWL V bedient sich zur Abwicklung eines IT-Dienstleisters, Mentz GmbH (Grillparzerstrasse 18, 81675 München, im Folgenden „Mentz“) genannt. Hierfür werden die erforderlichen personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung an den o.g. Dienstleister übermittelt.

1.4 Die Transdev bedient sich zur Abwicklung der Entgeltforderung des Finanzunternehmens LogPay Financel Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend „LogPay“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

1.5. Soweit es in diesen AGB an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten in Bezug auf den Erwerb der elektronischer Tickets nachrangig die Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarifes „Westfalentarif“ (siehe Kapitel 3.6 „Tickets zum Selbstausdruck (Online-Ticket) und Handy-Ticket“) und die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (beides unter)

https://www.westfalentarif.de/de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/ kostenlos abrufbar sowie bei den Verkehrsunternehmen kostenlos einsehbar) sowie die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in der genannten Reihenfolge.

1.6. Für den Erwerb von eTickets der eTarife NRW (streckenbezogener Tarif) gelten ergänzend die besonderen Geschäftsbedingungen gemäß Ziffer 7ff.

1.7. Für den Erwerb von DeutschlandTicket gelten die besonderen Geschäftsbedingungen gemäß Ziffer 11, sowie die Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarifes „Westfalentarif“, siehe Kapitel 3.2.4.1. sowie 3.2.4.1.1, abrufbar unter:

https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen

2.1. Um ein elektronisches Ticket erwerben zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der App registrieren und damit ein Kundenkonto erstellen. Einzelheiten dazu in den NutzungsAGB (https://owl-mobil.teutoowl.de/nutzungsbedingungen/) :

– Name und vollständige Adresse

 – Geburtsdatum

 – E-Mail-Adresse

 – ggfs. Mobilfunknummer

 – Vergabe eines persönlichen Passwortes

 – Gewünschte Zahlungsart

 – Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)

 – Kreditkartendaten (im Fall Kreditkartenverfahren)

2.2. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich in der App entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Aktualisierungspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen für den Forderungseinzug zu belasten.

2.3. Im Rahmen der Registrierung und der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ist die OWL V berechtigt Auskünfte über die Bonität des Kunden und des Kontoinhabers bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen.

3.1. Der Kunde kann das Kundenkonto gegenüber der OWL V jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail oder schriftlich kündigen. Die Kündigung ist an die OWL Verkehr GmbH, Willy-Brandt-Platz 2, 33602 Bielefeld zu senden. Alternativ kann der Kunde die Kündigung auch per E-Mail an folgende Adresse support-owlmobil@owlverkehr.de senden.

3.2. Die OWL V kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail (an die vom Kunden hinterlegte E-Mailadresse) durch ordentliche Kündigung, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, kündigen.

3.3. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter elektronischer Tickets bleiben von der Kündigung unbenommen.

3.4. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4.1. Das persönliche Passwort für den Login-Bereich (vgl. Ziff. 2 Abs. 1) ist vom Kunden geheim zu halten.

4.2. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Benutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unmittelbar bei der OWL V und LogPay anzugeben.

4.3. Stellt die LogPay, Mentz oder die OWL V einen Missbrauch des Benutzerkontos des Kunden fest, wird für den Kunden die Nutzung der App sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die unter dem Benutzerkonto des Kunden erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst, es sei denn die Sperrung erfolgte von der LogPay, Mentz oder OWL V in schuldhaft verspäteter Weise.

4.4. Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Kunde für den Erwerb weiterer elektronischer Tickets gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Kunde in einem Mahnschreiben durch LogPay über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Kunden zukommen.

5.1. Der Kunde kann ein elektronisches Ticket nur nach vorheriger Registrierung (vgl. Ziff. 2 Abs. 1) in der App erwerben. Bei dem elektronischen Ticket „Deutschlandticket-Semester“ muss zusätzlich ein Nachweis (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung) über die Berechtigung erbracht werden. Der Nachweis (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung) muss jeweils nach Ablauf seiner Gültigkeit erneuert werden.

5.2. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot für den Erwerb eines ab, indem er in der App am Ende des Bestellvorgangs den „Kaufen“-Button betätigt. Mit dem Klick auf den Button „Kaufen“ akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Dadurch ergibt sich für die Transdev Ostwestfalen GmbH jedoch keine Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages über den Erwerb des elektronischen Tickets. Diese Bestimmungen gelten auch für Käufe ohne Geldfluss (Deutschlandticket-Semester).

5.3. Eingabefehler kann der Kunde noch bis zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots berichtigen.

5.4. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z. B. E-Mail) als Vertragsbestätigung der OWLV.

5.5. Für den Kauf des Deutschlandtickets-Semester ist die Prüfung der Berechtigung (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung) Grundlage für den Vertragsabschluss. Die Prüfung findet entweder manuell nach Upload eines Dokumentes (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbescheinigung), welches den Studierendenstatus bestätigt, oder automatisch nach Authentifizierung über den Hochschul-Login statt.

5.6. In der Vertragsbestätigung gem. Ziff. 5 Abs. 4 wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, Kaufbestätigung und einem Link auf die AGBs) dem Kunden von der OWL V auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt. Davon abgesehen wird dem Kunden der Vertragstext nicht zugänglich gemacht. Der Vertragstext wird von der OWL V unter Wahrung der gültigen Datenschutzbestimmungen gespeichert.

5.7. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache und der Erwerb eines elektronischen Tickets steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen zur Verfügung.

6.1. Der Kunde muss für die Nutzung des elektronischen Tickets die dort angebotenen Tickets vor Fahrtantritt erwerben (Vertragsschluss gem. Ziff. 3 Abs. 5 erforderlich) und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Wird das digitale Ticket erst im Verkehrsmittel erworben, gilt die jeweilige Fahrt als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zu entrichten ist. Die Höhe des EBE-Betrages ergibt sich aus den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (vgl. Ziff. 1 Abs. 5).

6.2. Die Vergütung für den Erwerb des elektronischen Tickets ist sofort fällig.

6.3. Die beim Erwerb des elektronischen Tickets entstehenden Übertragungskosten des Internetproviders oder Mobilfunkanbieters trägt der Kunde.

6.4. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag bei Mentz maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt.

6.5. Das digitale Ticket ist personenbezogen und nur in Verbindung mit einem Kontrollmedium zur Identifikation (z.B.: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) gültig.

6.6. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus dem Vertrag und ist für den Kunden vor Abgabe seines Angebotes auf einer Übersichtsseite zu sehen; es gelten die gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs (vgl. Ziff. 1 Abs. 5). Zusätzlich können ggf. Gebühren durch Zahlungsstörungen gem. Ziff. 2 Abs. 2 entstehen.

6.7. Die Zahlung des Entgelts und der ggf. angefallenen Gebühren hat an LogPay zu erfolgen, an das die Transdev Ostwestfalen GmbH ihre Forderungen verkauft und abtritt (vgl. Ziff. 1 Abs. 4).

6.8.Alle angegebenen Preise sind Endverbraucherpreise. Die Angabe erfolgt in Euro und inklusive der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.9. Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät und das Kontrollmedium (vgl. Ziff. 6 Abs. 5) sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen.

6.10. Der Kunde ist für die Lesbarkeit des Tickets sowohl auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät, als auch in Papierform verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des Kontrollmediums (vgl. Ziff. 6 Abs. 5).

6.11. Kann der Kunde den Nachweis des elektronischen Tickets und des Kontrollmediums (vgl. Ziff. 6 Abs. 5) bei einer Ticketkontrolle nicht erbringen, (z.B. infolge eines unlesbaren geknickten Barcode oder einem leeren Akkus etc.), so ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs (vgl. Ziff. 1 Abs. 5).

6.12. Der Kunde kann bis zu fünf zeitgleich gültige elektronische Tickets erwerben. Dafür ist die Angabe des Vor- und Nachnamens sowie das Geburtsdatum dieser weiteren Person/en notwendig. Personen, für die ein Ticket mit erworben wurde, müssen gemeinsam mit dem/der Käufer/Käuferin im Bus/in der Bahn fahren.

6.13. Tickets aus dem elektronischen Vertriebskanal sind nicht übertragbar.

Unter Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets im eTarif (im Folgenden eTickets) über die App.

Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden ausgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint.

Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die:

Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eezy.vrr) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR genannt),

die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eezy.vrs) des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (nachfolgend VRS genannt),

die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eezy.avv) des Aachener Verkehrsverbundes (nachfolgend AVV genannt)

die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (eezy.westfalen) der WestfalenTarif GmbH (nachfolgend WTG genannt)

sowie die Tarifbestimmungen der Verbünde übergreifenden eTarif NRW in der vom Kunden beim jeweiligen Kauf bestätigten Fassung, welche aktualisiert unter Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen – WestfalenTarif abrufbar sind.

Der konkret auf eine oder mehrere Fahrten des Kunden anzuwendende eTarif richtet sich danach, welche Fahrten der Kunde mit seinem eTicket innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden antritt. Werden vom Kunden ausschließlich Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes (VRR, VRS, AVV, WTG) wahrgenommen, kommt der jeweilige eTarif des Verkehrsverbundes in dem die Fahrten durchgeführt werden zur Anwendung. Führt der Kunde verbundübergreifende Fahrten durch, findet der eTarif NRW Anwendung. Einzelheiten zur Preisfindung sind in den vorgenannten eTarifen unter obenstehendem Link einsehbar sowie unter Ziffer 19 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert.

Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.

7.1. Die über die App angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§°145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.

7.2. Durch den Kunden wird mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.

7.3. Mit einem Klick auf den Button „Check-In“ akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Im daraufhin angezeigten Pop-up-Fenster gibt der Kunde durch den Klick auf den „Bestätigen-Button“ eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket ab.

7.4. Das Angebot des Kunden über ein eTicket in der App wird von der OWL V durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend in Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.

7.5. Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet. In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse mit der Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.

8.1. Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif

https://www.westfalentarif.de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen

festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 7 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.

8.2. Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.

8.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.

8.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.

8.5. Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen, die unter dem unter Ziffer 1 Abs. 1 stehenden Link einzusehen sind.

9.1. Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-In und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.

9.2. Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Zusätzlich kann der Kunde auf der Startseite der App mit einem Klick auf den Button „Mein Ticket“ den Barcode für den aktiven Check-In aufrufen. Der Barcode kann alternativ unter dem Menüpunkt „Tickets“ mit Klick auf den Button „Aktuell gültig“ aufgerufen werden. Das e-Ticket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des eTarifs der unter Ziffer 1 Abs. 1 genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.

9.3. Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren.

9.4. Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges eTicket erworben werden.

9.5. Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.

9.6. Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.

10.1. Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.

10.2. Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellt der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt der OWL V textlich oder schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice der OWL V fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.

10.3. Die OWL V hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die OWL V auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.

10.4. Sofern die OWL V aufgrund von Analysen, die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird die OWL V unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die OWL V auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.

Das Deutschlandticket ist ganztägig gültig für die deutschlandweite Nutzung von Bussen, Stadt-, Straßen, U- und S-Bahnen sowie von Nahverkehrszügen (Regionalbahn und -express) in der 2. Klasse. Ausgenommen ist der Fernverkehr (IC/EC, ICE). Das Ticket gilt vom ersten Tag des Kalendermonats bis 3.00 Uhr des ersten Tag des Folgemonats. Es ist nicht übertragbar (keine Weitergabe an andere Personen möglich). Zudem beinhaltet das Deutschlandticket keine Mitnahme für Personen und Fahrräder. Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert.

Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Das Abo wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Der Einstieg ins Abo ist jeweils zum ersten eines Monats möglich. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Deutschlandticket beinhaltet keine Mindestvertragslaufzeit.

12.1. Der Kunde kann für Bestellungen von elektronischen Tickets und e-Tickets zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:

  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa und MasterCard)
  • Abrechnung über PayPal

12.2. Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.  Die Zahlungsweise über Kreditkarte stehen nur vollgeschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

Allgemeines zum Forderungseinzug. Der Einzug der Forderung über die Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Erwerb des elektronischen Tickets und e-Tickets. Die Belastung der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (im Folgenden „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Login-Bereich der App der OWL V und nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

13.1. Die Abrechnung der durch den Kunden erworbenen  Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:

 – Name und Vorname des Kreditkarteninhabers

 – Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)

 – Nummer der Kreditkarte

 – Ablaufdatum der Kreditkarte

 – CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.

13.2. Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

13.3. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

13.4. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

13.5. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung durch LogPay über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von Ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

13.6. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Erwerb von elektronischen Tickets und e-Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde in der Umsatzübersicht (vgl. Ziff. 7.2 lit. a)) einsehen und abrufen.

14.1. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

14.2. Steht die Höhe der Forderung vor Fahrtantritt nicht fest, wird ein Betrag in Höhe von 15 Euro autorisiert. Sobald die Höhe der fälligen Forderung feststeht, wird der PayPal Account mit dem Betrag der fälligen Forderung belastet und der autorisierte Betrag verfällt. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Autorisierung erfolgreich ist.

15.1. Dem Kunden stehen weder ein Widerrufs-, noch ein Rückgaberecht für erworbene digitale Ticket zu. Die gesetzliche Grundlage dafür ergibt sich aus § 312 g Abs. 2, Nr. 9 BGB. Nach dieser Vorschrift steht dem Kunden das Widerrufsrecht nicht zu, bei Verträgen für eine Dienstleistung, die für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen.

15.2. Gemäß den Tarifbestimmungen des Gemeinschaftstarif „Westfalentarif“ (vgl. Ziff. 1 Abs. 6) sind Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Online- und Handy-Tickets ausgeschlossen.

16.1. Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung.

16.2. Damit Reklamationen möglichst schnell bearbeitet werden können, wird der Kunde gebeten, den Mangel umgehend per E-Mail an die E-Mail-Adresse der OWL Verkehr GmbH (support-owlmobil@owlverkehr.de) zu rügen.

17.1. Auf Schadensersatz oder dem Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet die OWL V – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die OWL V nur

• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

• für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der OWL V jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

17.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die OWL V nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

17.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die OWL V einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die OWL V haftet uneingeschränkt nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

17.4. Zum Erwerb eines elektronischen Tickets und e-Tickets ist es erforderlich, dass der Kunde technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einsetzt. Weder die OWL V, noch LogPay oder Mentz übernehmen für die vom Kunden eingesetzten Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege und andere Dienstleistungen Dritter eine Gewährleistung oder Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets oder Fehler beim Ausdruck des Tickets übernehmen weder die OWL V, noch LogPay oder Mentz die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (“OS-Plattform”) geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Verträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Die entsprechende Korrespondenz mit der OWL V ist über die E-Mail-Adresse der OWL Verkehr GmbH support-owlmobil@owlverkehr.de zu führen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Transdev Ostwestfalen GmbH als Kundenvertragspartner weder bereit noch verpflichtet.

Die OWL Verkehr GmbH übernimmt den Telefonsupport. Dabei können Sie sich als Kunde zu jeglichen fachlichen Fragen zu der OWLmobilApp zu unseren üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr – 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr – 14:00 Uhr) melden. Die Support Hotline erreichen Sie unter der Rufnummer 0521 – 557 666 47.

20.1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Transdev Ostwestfalen GmbH als Kundenvertragspartner auf einen Dritten übertragen.

20.2. Die Transdev Ostwestfalen GmbH ist als Kundenvertragspartner berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten – neben der Abtretung an LogPay, gem. Ziff. 2 Abs. 5 – auch ohne die Zustimmung des Kunden auf einen Dritten, der nicht LogPay ist, zu übertragen, wenn dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dem Kunden steht für den Fall der Übertragung auf einen Dritten, der nicht LogPay ist, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

20.3. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme zwingender Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen

20.4. Der gesamte Schriftverkehr ist an die OWL Verkehr GmbH unter der genannten Anschrift/Mailadresse zu richten:

OWL Verkehr GmbH.

Willy-Brandt-Platz 2

33602 Bielefeld

20.5. Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.